ICH BIN FÜR SIE DA

Meine Honorare

Da Sie nicht so oft im Leben meine Leistungen in Anspruch nehmen, möchte ich Ihnen meine Arbeit als Trauerrednerin vorstellen.
Sie umfasst sowohl die Trauerbegleitung als auch die Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unseren Gesprächen erarbeite ich die Rede, die die Feier mitgestalten wird.

 

Bei diesem Angehörigengespräch,

dem ersten Termin mit Ihnen, brauchen Sie Zeit und Ruhe, um sich zu erinnern und erzählen zu können. Und Sie brauchen mich, die zuhört, mitfühlt und mitdenkt.

 

Unser Treffen ist meist Ihr erstes längeres Gespräch nach dem Tod des geliebten Menschen.

 

Dieses konzentrierte Zusammensein und das Erinnern sind wichtige Schritte auf dem Weg der Trauer; es zu erleben trägt entscheidend dazu bei, wie Sie Ihre Trauer fühlen und integrieren können.

Dieses Gespräch dauert meist 3 Stunden (und oft länger).

 

Kommen mehrere Personen zum Gespräch, werden die verschiedensten Lebenserfahrungen mit dem/der Verstorbenen ihren Raum haben, und alle tragen dazu bei, sich ein facettenreiches Bild der/des Verstorbenen machen zu können.

Für die Gespräche in großer Runde sind drei bis vier Stunden im Nu rum und für alle Beteiligten in dieser Länge auch gut und wichtig.

Oft kommen im Erzählen die Ideen für die Zusammenstellung der Musikstücke und für weitere Abschiedsrituale, die Sie dann auswählen – und für die Sie sich definitiv manchmal erst nach dem Gespräch in Ruhe entscheiden. Dafür ist immer genug Zeit, und Sie müssen sich nicht eilen.


Auch die Ideen für die Gestaltung des Raums, den Blumenschmuck bzw. die gesamte florale Inszenierung reifen bei diesen Erinnerungsgesprächen. Hier darf ich Ihnen sehr den Floristen Alfons Mühlenbrock und seine Firma Die grüne Manufaktur empfehlen.

 

Trauerrede – eine Biografie in klein

Jede Trauerrede verfasse ich individuell und neu. Sie ist einzigartig, sowohl auf den/die Verstorbene/n als auch auf die Beziehungen der Angehörigen zu ihm/ihr bezogen.

Die Rede enthält eine Biografie in klein und behutsame Beschreibungen der (mir erzählten) Beziehungen der jeweiligen Anwesenden zu ihrem/ihrer Verstorbenen. Sie erinnert an den geliebten Menschen in allen Facetten seiner Persönlichkeit. Sie stimmt nachdenklich und lässt lächeln, sie tröstet und öffnet kleine Pforten in die Zukunft.

 

Trauerfeier

Während der Feier selbst stehe ich Ihnen zusammen mit den Bestatterinnen zur Seite, geben Ihnen Halt und nehme Ihnen Aufgaben ab, die Sie nicht übernehmen möchten (Gäste begrüßen, Fragen beantworten, Blumen weiterreichen). Ich moderiere die Feier und leite durch den gewünschten Ablauf der Feier.

Selbstverständlich bleibe ich an Ihrer Seite bis zur Bestattung des Sargs/der Urne, spreche am Grab auf Wunsch ein Gedicht, letzte Abschiedsgrüße und -wünsche und verabschiede mit Ihnen die Trauergäste.

 

Redemanuskript

Wenn Sie die Rede als eine weitere Erinnerung an das gemeinsame Leben gern noch einmal nachlesen möchten, dann redigiere ich sie und fertige ein oder mehrere druckfertige Exemplare an, die Sie per Post (auf Wunsch auch digital) erhalten.

 

Kosten

Trauerrede und Begleitung (wie oben beschrieben) pauschal 600 bis 800 Euro zzgl. 19 % MwSt.

Nach einem ersten Telefonat nenne ich Ihnen die definitive Höhe des Honorars für Ihre Begleitung.

Die Pauschale erhöht sich, wenn der Ort der Gespräche und die anschließende Trauerfeier anderthalb Stunden Fahrtzeit und mehr von meinem Wohnort entfernt liegen. Bei Fahrtzeiten von 1,5 Stunden/pro Weg beträgt die Pauschale ab 700,- Euro (zzgl. 19 % MwSt.).

Für größere Entfernungen wird vorab der erhöhte Pauschalbetrag entsprechend benötigter Fahrzeit und zu fahrender Kilometer besprochen.

Für Trauerfeiern während der Seebestattung berechne ich aufgrund der erhöhten Stundenanzahl (für die Anfahrt und das Beisammensein auf Schiff) eine Pauschale von 700 Euro (zzgl. 19 % MwSt.).

Für das Erstellen und Versenden des Redemanuskripts auf dem Postweg und digital (wenn gewünscht) berechne ich pauschal 50 Euro (zzgl. 19 % MwSt.).

Für Trauerfeiern am Samstag und Sonntag nehme ich eine Wochenendpauschale von 150 Euro (zzgl. 19 % MwSt.).

Unter bestimmten Voraussetzungen erstelle ich Ihnen eine Rede zu einem reduzierten Honorar. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf gern an.

Und natürlich engagiere ich mich genauso für Sozialbestattungen auf die beschriebene Weise. Bitte fragen Sie nach.

 

Individuelle Wünsche

Jeder Abschied ist einzigartig – wie jeder Mensch es ist –, und so richten Sie auch Ihre ganz individuellen Wünsche an mich, die ich gern erfülle.

 

Für einige Aufgaben erhöht sich dann der Aufwand, zum Beispiel bei

  • einem länger als drei Stunden dauernden Erstgespräch,
  • Gesprächen mit weiteren Trauernden bei einem zweiten Besuch,
  • Lektüre von Aufzeichnungen und Büchern,
  • Trauergesprächen mit entfernten Angehörigen und Freunden per Telefon,
  • weiteren individuellen Wünschen (zum Beispiel spezielle Einordnung in Zeitgeschehen, Interpretationen von Kunstwerken etc.).

Die genannten Zusatzarbeiten werden natürlich vorher besprochen. 


Erstgespräch und Einzelgespräche in der Trauerbegleitung:

70,- Euro/Stunde zuzüglich 19 % MwSt

Erinnerungs- und andere Texte:

nach Absprache

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) zum Download (pdf)

 

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Ute Arndt und ihren Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt. Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Vertrag

Der Auftraggeber erteilt die Aufträge in elektronischer, schriftlicher oder fernmündlicher Form. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er als E-Mail, Datenträger oder als Papier-Vorlage eingereicht wurde und der Auftrag von Ute Arndt schriftlich bestätigt worden ist (per E-Mail, Post oder persönlich).

 

Gegenstand ist die zwischen Auftraggeber und Ute Arndt schriftlich vereinbarte Dienstleistung. Vergütung, Art und Umfang sind in der Auftragsbestätigung genannt und für beide Seiten verbindlich. Ute Arndt ist durch diesen Vertrag zur Leistung der Dienste verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich damit zur Gewährung der vereinbarten Vergütung.

 

Der Auftrag ist für beide Seiten verbindlich. Wirksamkeit, Kündigung und Anfechtung des Vertrages sowie der Vertragsrücktritt richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

 

3. Angebote / Preise

Die Angebote von Ute Arndt sind frei bleibend. Die Preise gelten zuzüglich 19% MWSt, die Vergütung ist nach der Ablieferung des Werkes, nach erfolgtem Vortrag oder nach der vereinbarten Beratungseinheit zu entrichten, spätestens aber 10 Tage nach Lieferung bzw. erfolgter Beratung.

Ute Arndt ist berechtigt, bei der Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

 

4. Auftragsabwicklung

Der verfasste Text wird wie vereinbart vorgetragen und/oder in schriftlicher Form überreicht und ist von diesem Zeitpunkt an Eigentum des Kunden. Wenn eine verfasste und gehaltene Rede später in schriftlicher Form gewünscht wird, erhöht sich der Preis wie vereinbart.

Die mögliche Anzahl der Zeichen versteht sich inklusive der Leerzeichen.

 

5. Lieferung

Der Auftraggeber erhält das Textmaterial durch Vortrag von Ute Arndt oder/und je nach Vereinbarung per Post, persönlich oder per E-Mail. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung den Betrieb von Ute Arndt verlassen hat. Ute Arndt haftet für Verzögerungen nur bei schriftlich bestätigten Lieferfristen, in denen ihr ein Verschulden anzulasten ist. Ute Arndt übernimmt die Kosten für Verpackung und Versand.

 

Ute Arndt verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen. Sollten unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt, Streiks, längerfristige Störungen der Kommunikationsnetze, behördliche Anordnungen oder Verzögerungen jeglicher Art seitens des Auftraggebers diese unmöglich machen, ist Ute Arndt eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Ute Arndt behält sich in diesen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrags vor, wenn die Aufrechterhaltung des Vertrages sie vor unzumutbare Härten stellt.

 

Ute Arndt ist um die strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Texte durch Vortrag oder durch Versand nachweisbar zum Kunden gelangt sind.

 

6. Haftung / Beanstandungen

Ute Arndt verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Bei sämtlichen Aufträgen besteht Gestaltungsfreiheit hinsichtlich Sprache, Text und Stil. Für entstandene Schäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung oder Publikation verfasster Texte ergeben, ist ausgeschlossen.

 

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte Übertragung der Texte, für Beschädigung oder Verlust haftet Ute Arndt nicht. Der Auftraggeber ist für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

 

Per Internet und anderen Netzen werden auch Informationen, Daten, Kontakte und Inhalte Dritter zugänglich gemacht bzw. zur Verfügung gestellt. Ute Arndt haftet nicht für die Inhalte Dritter. Für den Inhalt sämtlicher Links auf der Homepage www.ute-arndt.de und allen dazugehörigen Unterseiten übernimmt Ute Arndt keinerlei Verantwortung, da kein Einfluss auf deren Gestaltung und deren Inhalt besteht. Von Inhalten Dritter, die unsachlich, vorsätzlich unwahr, ehrverletzend, herabwürdigend, verleumderisch, sittlich anstößig, obszön, hetzerisch, rassistisch, diffamierend oder pornografisch sind oder sonstige Rechtsnormen verletzen, distanziert sich Ute Arndt ausdrücklich entsprechend dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998. Die Nutzung des Internets und anderer Netze erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

 

7. Urheberrecht

Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht bleibt bei Ute Arndt. Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

 

Alle Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

Von Ute Arndt verfasste Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Ute Arndt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

Ute Arndt überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Alle Ideen, Texte und Konzepte sind grundsätzlich nur für den Auftraggeber lizensiert. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

Texte dürfen nur zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Zweckfremder Einsatz von Ideen, Konzepten und Texten ist ohne Zustimmung untersagt. Ideen, Konzepte und Texte dürfen nicht für andere als die vereinbarten Nutzungsarten eingesetzt werden. Wünscht der Auftraggeber weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere das Recht der schriftlichen oder elektronischen Vervielfältigung, so sind diese mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu honorieren.

 

Ute Arndt ist von sämtlichen Veröffentlichungen ihrer Inhalte zu informieren. Die veröffentlichten Inhalte sind gemäß § 13 UrhG mit dem Urhebervermerk zu versehen. Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat Ute Arndt Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 Prozent zum Nutzungshonorar zuzüglich anfallender Verwaltungskosten. Mögliche weitere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Abweichende Verfahren bedürfen der Einwilligung von Ute Arndt.

 

Jede Nutzung für Werbezwecke ist ohne schriftliche Genehmigung durch Ute Arndt untersagt. Sperrfristen und Exklusivrechte werden gesondert vereinbart.

 

Die Zustimmung von Ute Arndt zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Absatz 3 UrhG).

 

8. Vertraulichkeit / Datenschutz

Alle der Ute Arndt anvertrauten persönlichen (mündlich und schriftlich mitgeteilten) Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Dies bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand.

 

Ute Arndt verpflichtet sich zum verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten von Auftraggebern und Geschäftspartnern. Daten des Auftraggebers werden nicht an Dritte weitergegeben oder ohne sein Einverständnis  veröffentlicht (z. B. Auflistung in einer Kunden-Referenzliste).

 

Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen dem Kunden und Ute Arndt kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. Für die Sicherheit für auf elektronischem Weg übertragene Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich die Verantwortung. Ute Arndt übernimmt dafür keine Haftung.

 

9. Rechnung, Zahlungsbedingungen

Ute Arndt berechnet dem Kunden das Honorar unverzüglich nach Fertigstellung des Auftrags. Die Beträge sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.

 

Bei umfangreichen Aufträgen oder einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer kann eine Zahlung in Raten und/oder die Anzahlung einer Teilsumme vereinbart werden.

 

In Verzug befindliche Kunden können von weiteren Dienstleistungen ausgeschlossen werden, auch wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.

 

10. Schlussbestimmungen

Sofern eine Bestimmung durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Amtsgericht Bad Segeberg.

 

11. Änderungen und Ergänzungen

Ute Arndt ist berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung der Auftraggeber, Teile dieser Vereinbarung und Dienstleistungen zu ändern, zu ergänzen und auszusetzen, sofern dies unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von Ute Arndt dem Auftraggeber zumutbar ist. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern die Schriftform. Mündliche Absprachen sind gegenstandslos.

 

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Ute Arndt und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es finden die gesetzlichen Vorschriften des BGB zum Dienstvertrag Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht. 

 

Stand: 31. August 2018