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Testament schreiben - ganz einfach

 

Im Titelthema des „Spiegels" vom 27. Mai 2017 geht es ums Vererben und die Familienstreits, die entfacht werden, wenn das Vermögen auf die Nachkommen übergeht. Der Rechtsanwalt Lutz Libbertz gibt eindringliche Tipps für das Schreiben des eigenen Testaments.

 

"Libbertz sagt, eigentlich sei alles ganz einfach. Wenn man sich an vier Regeln halte, könne Ärger beim Erben meist vermieden werden.

 

Regel Nummer eins sei (...): Es muss ein aktuelles Testament geben, an besten eins, das beim Notar oder Anwalt erstellt und deponiert wurde.

Über das Thema Erben nachzudenken bedeute, sich mit dem eigenen Tod zu befassen. Das falle den Deutschen offenbar schwer. Nur jeder Vierte hinterlässt bislang ein schriftliches Testament.

 

Nummer zwei: Versuchen Sie gerecht zu sein, benachteiligen Sie niemanden.

 

Nummer drei: Reden Sie mit allen Beteiligten, auch wenn es wehtut. Es sei immer am besten, wenn alle schon vor dem Todesfall wüssten, was Sache ist.

 

Die letzte Regel sei (...): ,Je einfacher ein Testament, desto weniger anfechtbar ist es', sagt er. Das ist Regel Nummer vier: Alles so schlicht wie möglich halten.

 

(...) Im Grunde, sagt Libbertz, sei das alles, was man brauche. Ein paar klare Sätze und Ende."

 

 

Auszug aus dem Titelartikel des „Spiegels“: „Fahr zur Hölle“ von Alexander Neubacher und Britta Stuff, „Spiegel“ Nr. 22 vom 27.5.2017, Seiten 40 bis 47.